Bild- und Tonebene

Übung 5: Vom Bild zur Sprache – Franks Gedanken

  1. Nach dem Überfall lächelt Frank, als sich die Polizei nähert. Was denkt er? Schreibe seine Gedanken auf.
  1. Was denkt er, als er wieder am Esstisch sitzt und seine Schnitzel genießt?

Übung 6: Musik

Die Tonebene eines Films besteht aus Geräuschen, Sprache und Musik. Dabei unterscheidet man zwischen Originalton (O-Ton) und dem in der Nachbearbeitung hinzugefügten Ton. Filmmusik kann also einerseits direkt im Film „stattfinden“ (z. B. der Auftritt einer Band) oder erst beim Schnitt unter die Bilder gelegt werden.

Filmmusik dient dazu, die Gefühlswelt der Protagonisten abzubilden und beim Zuschauer (unbewusst) Gefühle zu erwecken. Sie kann dabei Spannung, Grusel, Vorahnung, Überraschung, Frohsinn und vieles mehr erzeugen und trägt damit einen wesentlichen Teil zum Erzählen des Films bei.

  1. Höre für den Filmabschnitt (7:45 bis 08:10) unterschiedliche Musiktitel an. Achte darauf, wie die jeweilige Musik zu der gezeigten Handlung passt und wie die Atmosphäre beeinflusst wird. Dazu kannst du den Filmausschnitt und die Musiktitel gleichzeitig ablaufen lassen.
  2. Der Sprung vom Tellerrand; TC: 07:45 bis 08:10

    Titel 1
    Titel 2
    Titel 3
    Titel 4
    Titel 5

    Die hier verwendeten Musiktitel entstammen dem Portal filmmusic.io und stehen unter einer freien Lizenz (Creative_Commons)

    Alle Werke (Texte, Filme, Musik usw.) sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Ein Urheber kann diesen Schutz aufheben und somit das Kopieren, Bearbeiten oder Verwenden des Werkes erlauben. Hierzu dienen u. a. die Creative Commons Lizenzen. Dabei muss man die Bedingungen beachten, die der Urheber stellt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#Lizenzen

    1. Wähle eine passende Musik und begründe deine Entscheidung.
    2. Ich habe mich für den Titel …
    3. Extraaufgabe: Beschreibe die Wirkung der jeweiligen Musiktitel in Verbindung mit diesem Filmabschnitt.
    4. Musik Wirkung
      Titel 1
      Titel 2
      Titel 3
      Titel 4
      Titel 5