Wenn du mit deinen Texten, Bildern, Videos oder Tonaufnahmen in die Öffentlichkeit gehst, musst du verschiedene Regeln beachten. Einige davon sind gesetzlich festgeschrieben, andere ergeben sich aus moralischen und ethischen Überlegungen.
Ein Urheber oder eine Urheberin ist jeder Mensch, der ein Werk erschafft. Ein Werk kann ein Text sein, ein Bild, ein Film, ein Musikstück, ein Gemälde, aber auch z.B. ein Computerprogramm, eine Tanzchoreografie oder ähnliches.
Urheber und Urheberinnen sind die rechtmäßigen Eigentümer und Eigentümerinnen des Werkes und haben das alleinige Recht zu bestimmen, ob und wie das Werk an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht wird.
Wenn ein Werk über den privaten Nutzungsraum (d. h. im unmittelbaren Familien- und Freundeskreis) hinausgetragen wird, gilt ein Werk als veröffentlicht.
Das Urheberrecht schützt das Recht der Schöpfenden zu bestimmen, was mit ihrem Werk geschieht. Wenn das Werk ohne Erlaubnis verwendet wird, kann der Urheber oder die Urheberin z.B. vor Gericht klagen.
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers oder der Urheberin.
Das Persönlichkeitsrecht schützt einen Menschen unter anderem vor Äußerungen, die sein oder ihr Ansehen in der Öffentlichkeit beschmutzen könnten. Das gilt insbesondere für verfälschende oder entstellende Darstellungen.
Wer also über jemand anderen Unwahrheiten verbreitet und dessen Ansehen schädigt, verstößt gegen dessen Persönlichkeitsrecht.
Jeder Mensch hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt unter anderem, dass jeder selbst über die Herausgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen kann. Personenbezogene Daten können zum Beispiel Name, Adresse und Kontonummer sein, aber auch Angaben zur Gesundheit oder religiösen Überzeugungen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Formulierung steht im Grundgesetz. Dem Begriff der Menschenwürde liegt die Idee zugrunde, dass jeder Mensch allein schon durch seine Existenz wertvoll ist. Aus der Würde des Menschen lassen sich die anderen Menschenrechte ableiten, zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung. Daraus ergeben sich aber auch Verbote, wie das Verbot, andere Menschen zu diskriminieren.
Um zu fördern, dass Journalistinnen und Journalisten eine möglichst gute Arbeit machen, wurde 1973 in Deutschland der Pressekodex entwickelt. Der Kodex (ein anderes Wort für „Gesetzbuch“) stellt Regeln auf, an die sich Journalisten in Deutschland halten müssen.
Hier kannst du mehr über den Pressekodex erfahren.