Journalisten beobachten die Welt und berichten darüber in den verschiedensten Medien: Presse, Internet, Fernsehen und Hörfunk. Gezeigt, geschrieben und berichtet wird über alles, was aktuell ist, Nachrichtenwert hat oder Menschen interessiert. Entsprechend bunt ist die Medienlandschaft.
Dieser Zustand ist in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, dem Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit. Artikel 5 schützt die Herstellung und Verbreitung der Medien gegen staatliche Eingriffe.
Rezos Video „Die Zerstörung der CDU“ wurde vor allem von jungen Menschen gesehen (siehe Modul Rezo und die Zerstörung). Das Video wurde unter anderem gelobt, weil es bei Schülern und jungen Erwachsenen das Interesse für politischen Themen geweckt hat.
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Man mag Rezo durchaus vorwerfen, es mit den Fakten nicht allzu genau zu nehmen, wie es die "FAZ" tat. Und doch übernehmen im Zeitalter des digitalen Wandels Social-Media-Influencer eine neue Rolle: Was richtig oder falsch ist, gut oder schlecht, definieren nicht mehr "Welt" und "FAZ" auf der einen, "Spiegel" und "Süddeutsche" auf der anderen Seite. Früher verlief die politische TV-Front entlang klarer Linien: Hier der Norddeutsche und Westdeutsche "Rotfunk" (seit den späten Sienzigern ein beliebter Ausdruck für die angeblich linken öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten), dort der stramm-konservative Bayerische Rundfunk. Das ist heute vorbei. Das war analoge Demokratie. Ein Auslaufmodell, das die traditionellen Mitglieder des "Zirkels" noch nicht verstanden haben. Was wir gerade erleben, ist der Beginn einer neuen Form der digitalen Demokratie.
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Quelle: manager magazin, abgerufen am 25.6.2019 (Auszug)